06/03/09: Medienexperten
kategorie: unspezifisches
geschrieben von: hllizi
Ist das eine geschützte Bezeichnung? Darf ich mich einfach so nennen oder muß ich dafür was besonderes nachweisen? Falls Ersteres: Was darf ich dann möglicherweise noch alles? Falls Zweiteres: Was?
Ach ja: Wenn ich mich zum Drogenexperten erkläre, darf ich dann fixen? Oder ist das eine geschützte Bezeichnung?
Ach ja: Wenn ich mich zum Drogenexperten erkläre, darf ich dann fixen? Oder ist das eine geschützte Bezeichnung?